Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.11.2018 - 8 W 48/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,40227
OLG Frankfurt, 16.11.2018 - 8 W 48/18 (https://dejure.org/2018,40227)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.11.2018 - 8 W 48/18 (https://dejure.org/2018,40227)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. November 2018 - 8 W 48/18 (https://dejure.org/2018,40227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,40227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 2
    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Andere Gründe" für Klagerücknahme sind Kostenerstattungsansprüche!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.02.2011 - VIII ZR 80/10

    Kosten bei Klagerücknahme: Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2018 - 8 W 48/18
    Diese Haftung kann deshalb auch nicht nachträglich wieder durch eine abweichende Bewertung der materiell-rechtlichen Rechtslage rückgängig gemacht werden, die der vom Gesetzgeber gewollten und in § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO kostenrechtlich vollzogenen Fiktion zuwiderläuft (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2011 - VIII ZR 80/10, NJW 2011, 2368, 2369).

    Gleiches gilt für den abweichend geregelten Sonderfall des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2011 - VIII ZR 80/10, NJW 2011, 2368, 2369 m. w. N.).

    Ist hingegen kein derartiger Ausnahmefall gegeben und nimmt die Klägerin ihre Klage in Bezug auf einen Beklagten zurück, begibt sie sich insoweit freiwillig in die Rolle des Unterlegenen und hat bei gleichbleibendem Sachverhalt die durch den Rechtsstreit veranlassten Kosten abschließend und ohne Rücksicht darauf zu tragen, ob dieses Ergebnis mit dem materiellen Recht übereinstimmt oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2011 - VIII ZR 80/10, NJW 2011, 2368, 2369 m. w. N.).

  • BGH, 14.06.2010 - II ZB 15/09

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Kostenerstattungsanspruch des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2018 - 8 W 48/18
    Als "andere Gründe" kommen vielmehr grundsätzlich nur prozessuale Kostenerstattungsansprüche in Betracht (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14.06.2010 - II ZB 15/09, NJW-RR 2010, 1476, 1477; Becker-Eberhard, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 269, Rdnr. 41), die hier nicht ersichtlich sind.
  • OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 15 W 27/13

    Öffentliche Zustellung einer Klage: Anforderungen an die Nachforschungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2018 - 8 W 48/18
    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1810 eine Pauschalgebühr ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27.06.2018 - 8 W 29/18, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • OLG Naumburg, 01.02.2011 - 2 W 91/10

    Ordnungsgeldverhängung wegen Ausbleiben der Partei trotz Anordnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2018 - 8 W 48/18
    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1810 eine Pauschalgebühr ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27.06.2018 - 8 W 29/18, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2018 - 8 W 29/18

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2018 - 8 W 48/18
    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1810 eine Pauschalgebühr ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27.06.2018 - 8 W 29/18, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht